Raumüberlassung
Wir können Ihnen folgende Räumlichkeiten für Ihre private Feier oder Party am Wochenende (von Samstag auf Sonntag) überlassen:
- Infocafé mit bestuhlter Theke (inkl. Kühlmöglichkeiten), mehreren kleinen Tischen und einem Couchbereich. Musikabspielmöglichkeiten inkl. Boxensystem sind vorhanden. Bei Bedarf stehen weitere Biertische/-bänke zur Verfügung.
- Mehrzwecksaal mit Discokanzel.
Nach Absprache dürfen unsere Küche, die Kickertische, sowie weitere Sport- und Spielmöglichkeiten im Haus genutzt werden. Bei Bedarf stellen wir Besteck und Geschirr zur Verfügung. Bei schönem Wetter kann vor dem Haus gegrillt werden.
Bei einer Raumnutzung gelten vorab folgende Auflagen:
- Der/die Nutzer*in (sowie die Mehrheit der Gäste) sind mindestens 27 Jahre alt.
- Die Nutzung zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken ist nicht zulässig.
- Der/die Nutzer*in ist für die Reinigung der überlassenen Räume verantwortlich.
- Die Überlassungsgebühr für das Infocafé oder den Mehrzwecksaal beträgt 250€ (ab 2021: 300€). Die Überlassungsgebühr für beide zusammen beträgt 400€ (ab 2021: 500€). Die Kaution beträgt 400€ (ab 2021: 500€).
- Zur verbindlichen Reservierung ihres Termins wird eine Anzahlung von 50€ fällig, die Sie bei Stornierung bis vier Wochen vor dem Termin zurückerhalten. Bei weniger als vier Wochen behalten wir die Anzahlung als Kompensation für den Ausfall der Raumüberlassungsgebühr ein.
- Aus feuerpolizeilichen Gründen dürfen sich im gesamten Haus nicht mehr als 150 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Unser Haus liegt direkt in einem Wohngebiet. Deshalb muss ab 22.00 Uhr die Musik leise gestellt und ab 24.00 Uhr die Musik komplett ausgeschaltet werden.
Weitere Formalitäten wie Vertragsabschluss, etc. besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Grundsätzlich ist eine Besichtigung der Räumlichkeiten zu unseren Öffnungszeiten möglich.
Die Termine für die Raumüberlassung können Sie unserem Belegungskalender entnehmen.
Die Überlassungsvereinbarung können Sie hier herunterladen.
Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.